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Zweck und Gemeinnützigkeit  

Mitglieder des Seniorenförderverein Alzenau e.V. können sowohl natürliche Personen wie auch (teil-)rechtsfähige Zusammenschlüsse von natürlichen
und/oder juristischen Personen sein.

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist.

 

Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.

Bei Ablehnung ist er nicht verpflichtet, die Gründe mitzuteilen.

 

 

Antrag auf Mitgliedschaft

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Bankverbindung:
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau, IBAN: DE04 7955 0000 0008 6240 17